Gesetzliche Krankenversicherung

Es ist beinahe an der Zeit, die gesetzliche Krankenversicherung als gefährlich zu bezeichnen. Natürlich ist sie dies nicht im eigentlichen Wortsinn! Allerdings kann bei entsprechender Situationsentwicklung die Befindlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung für den Versicherten zu einem Problem werden. Wer sich in einer gesetzlichen Krankenkasse befindet und chronisch erkrankt, der wird zwar mit Sicherheit behandelt. Allerdings ist dies für den Arzt, der letztlich zur Heilung führen soll, nicht lohnenswert. Das kann entsprechend dazu führen, dass der Arzt nicht alle Untersuchungen, die vielleicht ein Arzt mit einem Privatpatienten vollziehen würde, durchführt.

Abhilfe kann hier eine private Krankenzusatzversicherung schaffen, die den gesetzlich Versicherten auch in der gesetzlichen Krankenkasse vor derartigen Eventualitäten schützt. Eine derartige Krankenzusatzversicherung gibt es in jeglichen Bereichen. So sind beispielsweise die Krankenzusatzversicherung im Krankenhausbereich denkbar, aber auch Zusatzversicherungen, die sich auf Sehhilfen oder Zahnersatz beziehen. Da immer mehr Leistungen aus den Krankenkassen ausgeschlossen werden, muss jedoch meist auch der Schutz einer bestehenden Krankenzusatzversicherung angepasst werden. Entgegen der sonstigen Praxis der privaten Krankenversicherung ist dies bei einer privaten Krankenzusatzversicherung größtenteils ohne Problem möglich. Besonders eine Aufstufung des Tarifs kann ohne Probleme vollzogen werden. In umgekehrter Richtung sind eventuell Fristen zu beachten, die es zu wahren gilt, nach denen aber eine Kündigung oder ein Wechsel möglich sind.

Gesetzliche Krankenversicherung – nicht immer die beste Lösung

Gesetzliche KrankenversicherungDas Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkasse liegt in den Pauschalsätzen, die ein Arzt pro Quartal für die Betreuung des Patienten erhält. Ist dieser Pauschalbetrag ausgereizt, so bedeutet dies natürlich leider nicht, dass der Patient keine weitere Behandlung mehr benötigt. Es bedeutet jedoch, dass der Arzt an dem Patienten nichts mehr verdienen wird; eine Behandlung in der Folge somit beinahe umsonst vollzogen wird.
Unternehmerisch wird man die weiteren Behandlungen jedoch auch auf den Pauschalbetrag ansetzen. Das führt dann bei chronisch kranken Patienten letztlich dazu, dass die Behandlung für einen Bruchteil des Geldes vollzogen wurde. Meist ist dann der Stundensatz des Arztes pro Patient nur sehr gering. Da hat selbst ein Apotheker, der dem Patienten nur ein Medikament verkauft, einen höheren Gewinn. Diese Problematik ist der Grund für die Misere der gesetzlichen Krankenkasse. zugleich auch dafür, dass immer mehr Ärzte abwandern oder aber einzig Privatpatienten aufnehmen.

Zusatzversicherungen als gute Ergänzung

Um als gesetzlich Versicherter zu dem Teil der privat Versicherten zu gehören, ist, sofern man unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell 69.300 im Jahr, der Abschluss der genannten privaten Krankenzusatzversicherung notwendig und auch sinnvoll. Auch wenn sich noch keine Krankheiten andeuten, so ist dies genau der richtige Moment, um eine derartige Versicherung abzuschließen. Ähnlich der üblichen Praxis in Bezug auf Krankenversicherungen, spielt die Vorgeschichte des Versicherten natürlich eine entscheidende Rolle in der Frage, ob ein Versicherungsvertrag zustande kommt, oder aber in der Frage um die Höhe der Beitragssätze.

Wer sich daher bereits in jungen Jahren für eine derartige Zusatzversicherung wie eine Zahnzusatzversicherung entscheidet, der kann in einer niedrigeren Beitragsklasse landen, die dann im Laufe der Zeit zu lohnenswerten Ersparnissen führt. Wer im Alter sich erst für eine Aufstockung der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entscheidet, für den stellt sich meist die Frage, ob bei derartig hohen Beiträgen sich ein Versicherungsabschluss überhaupt noch rechnet. Mit einer Krankheitsvorgeschichte ist ein Abschluss überwiegend überhaupt nicht mehr möglich.


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